Kinder und Jugend

Einführung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026/27

14.04.24 –

Die Bundesregierung führt zum Schuljahr 2026/27 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern ein. Dieser Anspruch umfasst eine Betreuung von 8 Stunden an allen 5 Werktagen in der Woche und wird stufenweise eingeführt, beginnend in Klasse 1.

Die grün-geführte Landesregierung strebt den flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Ausbau von Ganztagsgrundschulen an, orientiert am Bedarf der Eltern.

Wichtig ist uns die Bedeutung des Ganztags für die Überwindung sozialer Benachteiligungen und die Sicherung der Bildungsqualität.” betont die Brettener Abgeordnete Andrea Schwarz. “Der Koalitionsvertrag unserer Regierung hebt die Rolle der Ganztagsangebote für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit hervor und sieht eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie die Verankerung im Schulgesetz vor.”

Die Einführung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung markiert einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Bildungslandschaft und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bisherige Aufteilung von Unterricht am Vormittag und Betreuung am Nachmittag führt zu einer hohen Unterrichtsdichte am Vormittag und Hausaufgabenstress in den Familien. Insbesondere für Kinder mit Sprachförderbedarf fehlt in der Halbtagsgrundschule die Zeit zum Trainieren und Üben. Ganztagsgrundschulen sind außerdem, im Gegensatz zu kommunalen Betreuungsangeboten, für Eltern kostenfrei.

Bund, Länder und Kommunen tragen gemeinsam die Kosten für den Ausbau der Ganztagsgrundschulen. In Baden-Württemberg können neben den ganztägigen Bildungsangeboten auch die qualitätsvollen kommunalen Betreuungsangebote gefördert werden. Im Schuljahr 2023/2024 wurden dafür insgesamt 133 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Fördermittel können ab 22. April 2024 beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden; weiter Informationen und das Antragsformular findet sich unter folgendem Link: https://km-bw.de/Investitionsprogramm-Ganztagsausbau.

 

 

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Andrea Schwarz MdL

Sprecherin für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz

Stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses

 

Wahlkreis Bretten

 

GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart

Tel. Stuttgart 0711/ 2063 6780

 

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Kategorie

Familie | Kinder und Jugend | Soziales

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