Menü
27.12.19 –
Für das Volksbegehren in Baden-Württemberg wird nicht mehr weiter mobilisiert. Denn alle an den Verhandlungen Beteiligte sehen im vorliegenden Gesetzesentwurf der grün-schwarzen Landesregierung einen tragbaren Kompromiss.
Hier können die jeweiligen Statements nachgelesen werden:
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2019/mai/26401.html
https://www.lbv-bw.de/Bauern-stellen-sich-ihrer-Verantwortung-beim-Artenschutz
Eine Übersicht, was gefordert worden war und was nun im Konsens-Gesetzentwurf steht, findet sich auf volksbegehren-artenschutz.de wie folgt:
Ursprüngliche Forderungen:
Konsens-Gesetzentwurf:
Herzlichen Dank an die Initiatoren und die Trägergemeinschaft des Volksbegehrens, u.a. proBiene, NABU, BUND und Demeter, welche durch ihre Initiative den Artenschutz in Baden-Württemberg ein großes Stück voran gebracht haben. In Stutensee, inbesondere über den Runden Tisch in Stutensee mit unseren Vertreter*innen der Landwirtschaft und dem Naturschutz, können und sollten nun die im Gesetzesentwurf getroffenen Abmachungen aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen vor Ort gemeinsam umgesetzt werden.
Kategorie
Zum Vergrößern hier klicken
Schon wieder ein neuer Rekord! Im ersten Halbjahr 2024 deckten erneuerbare Energien knapp 60 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland. Das [...]
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]