27.12.19 –
Für das Volksbegehren in Baden-Württemberg wird nicht mehr weiter mobilisiert. Denn alle an den Verhandlungen Beteiligte sehen im vorliegenden Gesetzesentwurf der grün-schwarzen Landesregierung einen tragbaren Kompromiss.
Hier können die jeweiligen Statements nachgelesen werden:
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2019/mai/26401.html
https://www.lbv-bw.de/Bauern-stellen-sich-ihrer-Verantwortung-beim-Artenschutz
Eine Übersicht, was gefordert worden war und was nun im Konsens-Gesetzentwurf steht, findet sich auf volksbegehren-artenschutz.de wie folgt:
Ursprüngliche Forderungen:
Konsens-Gesetzentwurf:
Herzlichen Dank an die Initiatoren und die Trägergemeinschaft des Volksbegehrens, u.a. proBiene, NABU, BUND und Demeter, welche durch ihre Initiative den Artenschutz in Baden-Württemberg ein großes Stück voran gebracht haben. In Stutensee, inbesondere über den Runden Tisch in Stutensee mit unseren Vertreter*innen der Landwirtschaft und dem Naturschutz, können und sollten nun die im Gesetzesentwurf getroffenen Abmachungen aufgegriffen und in konkrete Maßnahmen vor Ort gemeinsam umgesetzt werden.
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