28.11.24 –
In der Gemeinderatssitzung wurde mit breiter Zustimmung der Hebesatz auf 179 v.H. für die Grundsteuer B festgelegt. Er erfüllt damit das Ziel der Aufkommensneutralität. Uns war wichtig, dass die Entscheidung kommt, damit die Bürger*innen wissen, welche neuen Steuerbeträge bei ihnen gelten.
Zur Veranschaulichung der Auswirkungen der Grundsteuerreform wurden Beispiele mit vergleichbaren Grundstücken vorgerechnet, die die bisher herrschenden Ungleichheiten verdeutlichten. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert. Die Gewerbesteuer wurde auf 370 v.H. angehoben.
Wichtig für interessierte Bürger*innen: Der Gemeinderat hat eine Infoveranstaltung beschlossen. Diese hat am 26.11.2024 stattgefunden.
Kathrin Weisser begrüßte, „dass mit der Reform die Ungerechtigkeiten des bisherigen Verfahrens aufgehoben werden.“ In ein oder zwei Jahren solle man sich dann Gedanken über die Grundsteuer C machen. Diese besteuert gezielt unbebaute, baureife Grundstücke.
Zeno Berkhan, Stadtrat für B90/Die GRÜNEN Stutensee
Kategorie
Nach der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist klar: Dieser Gesetzentwurf aus dem Hause Reiche ist klimaschädlich, sozial [...]
Was die Bundesregierung unter dem Deckmantel einer „Pflegereform" vorlegt, verdient diese Bezeichnung kaum. Statt strukturelle Probleme [...]
Tausend Menschen. Acht Bühnen. Eine Frage: Wie machen wir Politik, die wieder Hoffnung weckt? IM/PULS 2026 war keine Konferenz - sondern ein [...]