BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grün für Stutensee

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Bericht vom Gemeinderat 26.01.26

04.02.26 – von Volker Stelzer –

Haushalt 2026 eingebracht, Rechtsanspruch für Kinderbetreuung geregelt und Regeln für Neuverpachtung landwirtschaftlicher Fläche gekippt

Die erste Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr wurde eingeleitet durch die Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2026 durch Oberbürgermeisterin Petra Becker. Sie wies darauf hin, dass es – trotz mehreren Sparrunden in der Verwaltung und dem Stadtrat – nicht gelungen sei, einen ausgeglichenen Entwurf des Haushalts 2026 zu erstellen. Zu gering sind die Einnahmen und zu hoch die notwendigen Ausgaben. Die Einnahmebasis wurde unter anderem dadurch erheblich verringert, dass die Kreisumlage von 32 % auf 34 % erhöht wurde und die Gewerbesteuereinnahmen deutlich eingebrochen sind. Dies führt im Haushalt 2026 zu einem Defizit von 4,1 Mio € und bis 2029 zu einem Minus von rund 13 Mio €. Hierbei sind die 14,6 Mio €, welche die Stadt Stutensee aus dem Sondervermögen Bau des Bundes erhält, schon eingeplant. Ein Effekt der Sparrunden war, dass es in 2026 – trotz der steigenden Bevölkerungszahlen – keinen Stellenzuwachs gibt. Realisiert wird – trotz der Sparbemühungen unter anderem die Sanierung der Unterführung in der Eichendorffstraße, die Sanierung des Schulzentrums Blankenloch, die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen und die Neuwahl der OB Mitte des Jahres.
Die komplette Rede ist auf der Homepage der Stadt abrufbar. Der Gemeinderat wird sich jetzt mit dem Entwurf des Haushaltes befassen und ihn am 6.2.26 öffentlich diskutieren und verabschieden.
Hierzu sind alle interessierten BürgerInnen herzlich eingeladen.

Fragen aus der Bürgerschaft gab es unter anderem zu dem seit vielen Jahren virulenten Thema, dass die Verbindungsstraße zwischen Büchig und dem Lichtbund durch viele Fahrzeuge genutzt wird, für die dies nicht gestattet ist, und dass die oft hohe Geschwindigkeit von Fahrzeugen immer wieder auch zur Gefährdung von Personen, insbesondere Kindern führt. Die Stadt hat schon einige Maßnahmen hierzu unternommen, sagte jedoch zu, sich des Themas nochmal anzunehmen. Eine weitere Frage gab es zu den negativen Effekten der „Böllerei“ zu Sylvester und Möglichkeiten, bei diesem Thema eine Reduzierung der negativen Auswirkungen herbeizuführen. Die Stadt sieht es nicht als ihre Aufgabe an, hier regulatorisch einzugreifen. Im Nachgang gab es allerdings Gespräche von Mitgliedern des Gemeinderates, hier – zusammen mit an dem Thema interessierten BürgerInnen – nach möglichen Lösungen zu suchen.

Ein Thema, das viele Eltern in Stutensee beschäftigt, ist, dass GrundschülerInnen ab 2026 sukzessive einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. In Stutensee war eigentlich vorgesehen, dass der Rechtsanspruch in der Grundschule Blankenloch realisiert werden sollte. Es wurde der Beschluss gefasst, dass in jedem Stadtteil der Rechtsanspruch vor Ort realisiert werden soll. Dies ist möglich, da schon jetzt Blankenloch eine recht umfassende Ganztagsbetreuung an den verschiedenen Grundschulen hat.

Ein umstrittener Punkt war die von der Verwaltung geplante Neuregelung für die Ausschreibung bei Neuverpachtungen von kommunalen Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung. Für die Neuverpachtung von städtischen landwirtschaftlichen Flächen gibt es derzeit keine klaren Kriterien, nach denen die Neuverpachtung erfolgt. Für die Zukunft sollte dies nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Hierzu wurde von der Verwaltung ein Bewertungsschema entwickelt. Wir Grünen hätten in diesem Schema gerne widergespiegelt, dass landwirtschaftliche Flächen neben der Erzeugung von Lebensmitteln in ganz besonderer Art und Weise dazu beitragen können, die natürlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung zu schützen. Hierzu haben wir vorgeschlagen, dass die positiven ökologischen Wirkungen entsprechend hoch bewertet werden sollen. Dies wurde von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Allerdings gab es aus den Reihen des Gemeinderates noch andere Änderungsanträge. Letztendlich wurde die Vorlage der Verwaltung vom Gemeinderat abgelehnt. Ein anderer diskutierter Punkt war die Höhe der Pacht. Seit vielen Jahren liegt diese bei einem Euro pro Ar, trotz entsprechender Inflation. Der durchschnittliche Pachtzins in Baden-Württemberg liegt deutlich über drei Euro pro Ar. Auf Grund der angespannten Haushaltslage haben wir Grünen dafür plädiert, dass der Pachtzins auf einen Euro und fünfzig Cent erhöht wird und damit auch die NutzerInnen kommunaler landwirtschaftlicher Flächen, einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung unseres Haushaltes leisten. Leider wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

 

Volker Stelzer

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