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Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“)

28.09.23 – von Dr. Frank Hornung –

OV-Sitzung vom 20. September 2023

Schwerpunktthema der September-Sitzung des Ortsverbandes war das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und dessen Einordnung für uns hier in Stutensee.

Die aktuell vom Bundestag beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine konsequente Überarbeitung des unter Merkel (CDU) erstmals erlassenen GEG. Nur durch eine Wärmewende kann das Ziel des Bundes – Klimaneutralität bis 2045 – erreicht werden. Außerdem zwingt uns der Krieg Putins zur schnellen Abkehr von den teuren fossilen Brennstoffen Gas und Öl.

Zentraler Punkt der GEG-Novelle ist, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % Erneuerbare Energie (EE) verwenden muss. Das Gesetz ist technologieoffen, d. h. die Vorgabe kann durch eine Vielzahl von Techniken erfüllt werden: Fernwärme, Wärmepumpe, Elektroheizung, Solarthermie, Biomasse (Holz, Pellets), Gasheizung mit Biogas oder Wasserstoff sowie Hybridlösungen der Techniken.

Für Neubaugebiete gilt das Gesetz direkt ab 2024.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken ist die Umsetzung verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung der Städte und Gemeinden. Diese muss für Städte über 100.000 Einwohner*innen bis 30.06.2026 vorliegen, für kleinere bis 30.06.2028. Die kommunale Wärmeplanung gibt Auskunft über zukünftige Wärme-, Wasserstoff- und sonstige grüne Gasnetze. Bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung ist beim Einbau einer neuen Heizung die 65 %-EE-Vorgabe zu erfüllen (Ausnahmen siehe unten). Bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung dürfen weiterhin fossile Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten in Baulücken verbaut werden. Diese Anlagen müssen allerdings schrittweise ab 2029 Bio-Brennstoffe oder Wasserstoff verwenden – bis zu 60 % ab 2040. Da aber eben hier noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist unklar, ob diese grünen Brennstoffe zukünftig vor Ort verfügbar sein werden. Gegebenenfalls müsste dann die erst neu eingebaute Heizung erneut ersetzt werden oder z.B. mit einer Wärmepumpe erweitert. Daher ist dringend davon abzuraten, jetzt noch Öl- oder Gasheizungen einzubauen. Gleiches gilt für Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird zukünftig ein wichtiger Energieträger sein – allerdings nicht für unsere Gebäudeheizungen. Aufgrund der hohen Energieverluste bei seiner Herstellung, wird Wasserstoff selten und teuer sein. Sein Einsatz ist nur dort sinnvoll, wo es keine anderen grünen Alternativen gibt wie z.B. in der Chemie- und Stahlindustrie oder bei Frachtschiffen und Flugzeugen.

Bei der Umsetzung des GEG gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen, z.B. bei wirtschaftlicher Überforderung oder besonderen persönlichen Umständen. Es gibt einen umfangreichen Förderkatalog von bis zu 70 % der Investitionskosten und zinsvergünstigte Darlehen. Mieter*innen werden durch eine Deckelung der Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter geschützt.

Übrigens: Entgegen der Polemik der vergangenen Monate wird niemand zum Heizungstausch gezwungen. Eine vorhandene Öl- und Gasheizung darf bis Ende 2044 weiter betrieben werden (bis auf einen Sonderfall aus dem alten GEG). Reparaturen sind weiterhin erlaubt. Bei Totalschäden greifen die Übergangsfristen.

Was bedeutet das für uns in Stutensee? Durch die ambitioniertere Gesetzgebung in Baden-Württemberg mit dem Ziel, bereits 2040 klimaneutral zu sein, muss Stutensee als Große Kreisstadt bereits bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Eine vorläufige Version des „Energieplans“ ist hier zu finden: https://www.stutensee.de/Klimaschutz , dort unter „Kommunale Wärmeplanung“. In Stutensee gibt es aktuell nur vier kleinere Wärmenetze. Ein konkreter Ausbau ist nur für Blankenloch vorgesehen (Klärwerk – Mehrgenerationenhaus – Schulzentrum – Wohnpark Mittendrin – Festhalle – Concordia-Areal – Rathaus). Als weitere Maßnahme ist der „Aufbau Nahwärmeversorgung Staffort“ aufgeführt. Allerdings ohne Zeitplanung und Datum einer Inbetriebnahme, sodass dies kaum dem GEG genügen wird. Tiefengeothermie liefert gemäß der städtischen Planung bis 2035/40 keinen Energiebeitrag. Wasserstoff- oder Biogas-Netze sind nicht aufgeführt.

Daher wird in Stutensee der Fokus (zumindest auf absehbare Zeit) weiterhin auf Individuallösungen liegen. Erste Wahl ist hier die Wärmepumpe. Dies zeigt auch ein Blick auf andere europäische Länder, speziell in Nordeuropa (dort wo es im Winter kalt ist), oder auch Italien und Frankreich, wo diese Technik schon weit verbreitet ist.


 

Dr. Frank Hornung
OV Bündnis 90/Die Grünen Stutensee

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Natur und Umwelt | OV Stutensee | Wirtschaft | Wohnen

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