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Schutz des Außenbereichs = Schutz der Landschaft sowie von Natur- und Landwirtschaftsflächen

14.03.24 – von Volker Stelzer –

In der Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2024 wurde abgestimmt, ob der sogenannte „Flächenpool“ aus dem Flächennutzungsplans 2030 in Blankenloch und Büchig weiter genutzt oder zurückgegeben werden soll.

Hintergrund:
Der Flächennutzungsplan 2030, in dem auch die zukünftigen Flächennutzungen, u.a. für das Gebiet von Stutensee geregelt werden, wurde in einem mehrjährigen Prozess und in mehreren Runden der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Stadt Karlsruhe und den gesamten Landkreis entwickelt. Seit Juli 2021 ist er in Kraft.

Ziel des Flächennutzungsplans ist es die zukünftige Nutzung der Fläche zu regeln. Hierzu wird für jede Teilfläche festgelegt, in welcher Form sie genutzt, in welcher sie aber auch nicht genutzt werden darf. Die räumliche Festlegung von Flächen in Karten ist der eigentliche Kern des Plans.

Bei der Verabschiedung des Plans war für alle Flächen des Stadt- und Landkreises, unter mehrfacher Beteiligung von Öffentlichkeit und betroffener Behörden – u.a. der Stadt Stutensee – entsprechende Festlegungen getroffen. Eine Ausnahme war der sogenannte „Flächenpool“ von Stutensee. Für die Stadt wurde vereinbart, dass sie Flächen mit einem Umfang von 16,2 Hektar im Bereich der Stadtteile Blankenloch und Büchig als Wohnbaufläche verplanen kann, ohne dass die Lage und die Gestalt der Flächen im Flächennutzungsplan 2030 verzeichnet sind.

Wie kam es zu dieser – im Flächennutzungsplan eigentlich gar nicht vorgesehenen – Situation?

Der Nachbarschaftsverband hat auf der Grundlage der damals aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr 2030 ermittelt, wie viel Menschen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe voraussichtlich leben werden. Auf dieser Grundlage wurde die für das Jahr 2030 notwendige Wohnfläche ermittelt und auf die Stadt- und Gemeindeflächen verteilt.

Für Stutensee wurde festgelegt, dass zur Erfüllung der Wohnflächennotwendigkeiten 38 ha Wohnfläche ausgewiesen werden soll. In dem erwähnten Prozess wurde für Stutensee 21,8 ha potenzielle Wohnbaufläche in den Stadtteilen Friedrichstal, Spöck und Staffort festgelegt.

Für Blankenloch-Büchig wären noch 16,2 ha zu überplanen gewesen. Wie für die anderen Flächen hatte der Nachbarschaftsverband von allen prinzipiell möglichen Flächen ausführliche Flächensteckbriefe angefertigt. Das Ergebnis der intensiven Beratungen war, dass es bei allen Flächen gravierende Vorbehalte zu einer Ausweisung gegeben hat, so dass von Verwaltung und Gemeinderat mehrheitlich entschieden wurde, dass von den in prinzipiell in Frage kommenden Flächen nur die Fläche des Lachwaldes in Büchig angemeldet werden solle.

In der Folge gab es eine hitzige Debatte darüber, ob die Fläche des Lachwaldes wirklich als Wohnbaufläche ausgewiesen werden solle. Es bildeten sich zwei Bürgerinitiativen die für den Erhalt des Lachwaldes waren und es wurde ein Bürgerentscheid initiiert mit dem Ziel die Fläche des Lachwaldes aus der Planung des Flächennutzungsplans zur Wohnbebauung herauszunehmen. In dem Bürgerentscheid entschied sich eine überwältigende Mehrheit der Menschen in Stutensee dafür, dass der Lachwald nicht gefällt und dafür Wohnungen gebaut werden sollen. Dieses Votum gab es aus allen Stadtteilen und mit einer Beteiligung der Bevölkerung, wie sie keine offizielle Wahl in den zwanzig Jahren zuvor erreicht hatte.

Konsequent wäre es aus unserer Sicht gewesen, dem Nachbarschaftsverband mitzuteilen, dass es in Blankenloch-Büchig keine geeignete Fläche gäbe, die für Wohnbebauung im Außenbereich geeignet sind. Stattdessen wurde in einer Absprache zwischen der Stadt Stutensee und dem Nachbarschaftsverband das Konstrukt des nicht verorteten „Flächenpools“ geschaffen, allerdings mit der Auflage des Nachbarschaftsverbands, bis Ende 2022 eine flächige Verortung der 16,2 Hektar vorzunehmen.

Dies ist bis Ende 2022 nicht erfolgt. Aus diesem Grund gab es eine Verlängerung der Frist bis Ende 2024. 2023 wurde ein Prozess mit Gemeinderat zur Bestimmung der flächigen Verortung der 16,2 ha initiiert. In diesem kamen die Schwierigkeiten bei der Verortung der zusätzlichen Flächen in Blankenloch-Büchig wieder zum Tragen, so dass der Prozess ohne konkretes Ergebnis beendet wurde.

Schutz des Außenbereichs = Schutz der Landschaft sowie von Natur- und Landwirtschaftsflächen Teil 2

Entscheidung im Gemeinderat:

Im Gemeinderat wurde sich mehrheitlich darauf verständigt, dass eine Fläche südlich der Eggensteiner Straße zum „Parken“ ausgewiesen und an den NVB gemeldet wird, damit der formalen Vorgabe des NVB genüge getan wird. Es wurde aber auch betont, dass es gegen eine bauliche Nutzung dieser Fläche erhebliche Bedenken gibt und eine Bebauung eigentlich nicht vorgesehen ist. Dies zeigen auch Formulierungen in der Beschlussvorlage und der Pressemitteilung der Stadt zu diesem Vorgang.

(Stadt Stutensee 2024 Überblicksplan Südlich der Eggensteiner Straße Beschlussvorlage Vorlage-Nr 00012024 Seite 6)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stutensee haben dieses Vorgehen abgelehnt und stattdessen folgenden Antrag eingebracht:

„Die Stadt Stutensee meldet dem NVB, dass sie die von ihm im Zuge der Aufstellung des FNPs zu Grunde gelegte Anzahl an Wohnungen geschaffen hat und dass sie aus Natur-, Artenschutz- und Klimaschutzgründen keine weiteren Wohnbauflächen als die bisher im Plan bereits als Flächen dargestellten beantragen werde. Sie beantragt demnach die Änderung des FNPs dahingehend, dass die 16,2 ha Flächenpool ersatzlos gestrichen werden.“

Dieser Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

 

Uns haben folgende Gründe zum Stellen des Antrags bewogen:

  1. Der Nachbarschaftsverband ist bei der Festlegung der von Stutensee zur Verfügung zu stellenden Flächen davon ausgegangen, dass in Stutensee im Jahr 2030 Wohnraum für 24.335 Einwohnende zur Verfügung stehen muss. Laut der Statistik der Stadt Stutensee sind in Stutensee am 31.10.2023 25.386 Personen gemeldet. Dies bedeutet, dass Stutensee schon jetzt für deutlich mehr Menschen Wohnraum bereitstellt, als bei der Flächenzuweisung vorgesehen war. Wenn man dazu berücksichtigt, dass in Wohnpark Mittendrin, Krokusweg, Michaelis- und Concordiaquartier Wohnraum für viele weitere Menschen geschaffen wird, so kann man mit Fug und Recht sagen, dass Stutensee seine Verpflichtung zur Wohnraumbereitstellung mehr als nachgekommen ist.

  2. Für weitere Wohnbebauung sind in den nördlichen Stadtteilen von Stutensee 21,8 ha ausgewiesen. Außerdem gibt es – wie das Baulückenkataster zeigt – noch erhebliches Potenzial zur Wohnraumbebauung im Innenbereich. Die Stadt Stutensee hat ja in der Vergangenheit bewiesen, dass sich dieses aktivieren lässt.

  3. Im Koalitionsvertrag der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und CDU auf Landesebene ist festgelegt, dass in absehbarer Zeit netto keine Flächen im Außenbereich mehr in Anspruch genommen werden sollen. Es wäre fortschrittlich, wenn die Stadt Stutensee sich diesem Ziel der Landesregierung anschließen würde.

  4. Wir haben existenzielle Probleme wie das Artensterben, die Klimaerwärmung und temporäre Wasserknappheit. Für alle drei Krisen ist ein unverbauter Außenbereich ein wichtiger Baustein um diese Krisen nicht noch zu verstärken.

  5. Der Außenbereich ist eine wertvolle Ressource zur Erholung der Menschen.

  6. Bautätigkeit ist die Hauptursache für die Vernichtung von Ackerland.

  7. Wir finden es mit unserem Gewissen nicht vereinbar, beim Nachbarschaftsverband anzumelden, dass wir eine Fläche für Wohnbebauung vorsehen, wohlwissend, dass diese Fläche aus verkehrlichen und Kostengründen kaum bebaut werden kann. Wir empfinden das als Unwahrhaftigkeit.

Selbstverständlich akzeptieren wir die Entscheidung des Gemeinderates und werden uns im weiteren Prozess konstruktiv einbringen, aber auch weiter darüber berichten, wenn wir Ansichten vertreten, die den gefassten mehrheitlichen Beschlüssen entgegenstehen.

Volker Stelzer, Bündnis 90 / Die Grünen

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Gemeinderatsfraktion | Natur und Umwelt

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