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05.10.19 –
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Stutensee hat den folgenden zusammenhängenden Antrag gestellt (26.09.2019):
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stutensee am 30.09.2019. Tagesordnungspunkt 12: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Mittendrin“, Stadtteil Blankenloch und Tagesordnungspunkt 13: Bebauungsplan Erschließung „Wohnpark Mittendrin, Stadtteil Blankenloch
I. Die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 12 und 13 wird bis zur Entscheidung des Gemeinderats nach Antragspunkt III vertagt (§ 22 (3e) der Geschäftsordnung des GR Stutensee)
II. Die Verwaltung prüft substanziell / oder lässt substanziell prüfen, welche Auswirkungen auf die Kosten und Zeitplanung des Vorhabens "Wohnpark Mittendrin" entstehen, wenn die im Folgenden genannten Punkte umgesetzt oder in Teilen umgesetzt werden.
1. Die Sozialbindung der Wohnungen, die im sozialen Wohnungsbau entstehen, wird auf 30 Jahre festgelegt
2. Auflösung der hälftigen Zuordnung Eigentum / Miete in eine abwechselnde Gebäudebelegung
3. Errichtung der Gebäude ab Oberkante Tiefgarage in Holzbauweise
4. Errichtung der Gebäude in KfW40+- bzw. Passivhausstandard bzw. als Plusenergiegebäude
5. Belegung der geplanten Gründächer auf den dreigeschossigen Gebäuden zusätzlich mit Photovoltaik
6. Erstellung und Umsetzung eines stimmigen Fahrradkonzeptes
7. Zusätzliche konstruktive Anbringung von 10 Mauerseglerbruthöhlen an/in die Gebäude
8. Schaffung der artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen vor dem oder parallel zu den Baumaßnahmen
III. Nach Vorlage der Ergebnisse der Prüfung entscheidet der Gemeinderat mit vorheriger Behandlung im AUT ob und in welchem Umfang der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnpark Mittendrin" geändert bzw. konkretisiert wird. Bis dahin wird kein Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, der eine Aufnahme einer oder mehrerer der aufgeführten Punkte verhindern oder einschränken würde.
Eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Planung zur Bebauung des Neisegeländes war die Schaffung von sozialem Wohnraum. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Beurteilung von sozialem Wohnraum ist die Dauer der Sozialbindung. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen ist es wichtig, dass nicht nach 10 Jahren die Miete stark angehoben werden kann. Aus diesem Grund sollte die Sozialbindung auf den maximal möglichen Zeitraum von 30 Jahren verbindlich festgelegt werden.
Zur sozialen Qualität eines Quartiers gehört auch die soziale Durchmischung. Diese ist in der vorliegenden Planung durch die starre Teilung des Gebietes in zwei Hälften nicht gegeben. Wir erkennen an, dass es für die Verwaltung der Gebäude einfacher ist, wenn diese jeweils nur aus Miet- bzw. Eigentumswohnungen bestehen. Aus diesem Grund sollte geprüft werden welche Auswirkungen es hätte, wenn die Gebäude jeweils abwechselnd mit Miet- bzw. Eigentumswohnungen belegt würden.
Schon jetzt nimmt der Klimawandel dramatische Auswirkungen an: Die Gletscher schmelzen in Rekordtempo, in der USA, der Arktis und im Amazonas brennen tausende von Quadratkilometern an Wäldern, in Afrika werden hunderte an Quadratkilometern vom Wasser überschwemmt wodurch hunderte von Menschen getötet und tausende Obdachlos werden und auch in Stutensee sterben die Bäume. Die Wissenschaft sagt voraus, dass dies erst die Vorboten des Klimawandels sind und dass uns die eigentlichen Folgen noch viel härter treffen werden. Vor allem unseren Kindern gegenüber haben wir die Verantwortung, alles uns mögliche zu unternehmen, um den Klimawandel weniger stark werden zu lassen. Dies ist nach unserer Auffassung eine extrem wichtige Frage der Generationengerechtigkeit.
Eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten auf den Klimawandel Einfluss zu nehmen haben wir als Kommune durch unsere Bebauungsplanung. Zum einen, da die Errichtung von Gebäuden extrem viele Treibhausgase freisetzt und zum anderen, da durch die Art der errichteten Gebäude festgelegt wird, wie viel Emissionen in den nächsten Jahrzehnten Jahr für Jahr freigesetzt werden. Mit der Bebauung von Mittendrin haben wir demnach eine sehr hohe Verantwortung dafür, wie sehr Stutensee in Zukunft zum Klimawandel beiträgt oder auch nicht beiträgt.
Aktuell ist in der Planung nicht festgelegt, ob die Bauausführung in Massiv- oder Holzbauweise erfolgen soll. Wenn sie in Massivbauweise erfolgen sollte, so würden allein in der Errichtungsphase einige tausend Tonnen CO2-Äquivalent freigesetzt. Wenn die Gebäude in Holzbauweise errichtet würden, könnte ein erheblicher Anteil dieser Emissionen von Treibhausgasen in die Atmosphäre vermieden und darüber hinaus CO2 auf Jahrzehnte der Umwelt entzogen werden. Dies wäre ein aktiver Beitrag zur Verringerung des CO2 in der Atmosphäre. Hinzu kommen Emissionen von vielen Tonnen pro Jahr dadurch, dass der wenig ambitionierte Dämmstandard KfW55 umgesetzt werden soll. Durch Umsetzung eines deutlich fortschrittlicheren Dämmstandards in Kombination mit der Nutzung auch der begrünten Dächer zur Gewinnung von Photovoltaik könnten die Jahresmengen an CO2-Emissionen in die Atmosphäre deutlich reduziert werden. Zusätzlich würden sich die Nebenkosten der Bewohner für Energie verringern und der thermische Komfort für sie in der Sommerzeit erhöhen. Eine derart zukunftsfähige Bauweise im Zentrum von Blankenloch halten wir für ein gutes Beispiel um zu privaten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist es ein Signal an die junge Generation, dass wir nicht nur Lippenbekenntnisse von uns geben, sondern wirklich etwas für die Generationengerechtigkeit anpacken.
Untersuchungen zeigen, dass eines der Haupthindernisse für die Nutzung des Fahrrads ist, dass an Wohnungen nicht ausreichend gut erreichbarer und gut gesicherter Platz für die Fahrräder vorhanden ist. Aus diesem Grund bitten wir die Planung von bisher zwei Fahrräder pro Wohneinheit zu erhöhen auf ein Fahrrad pro Kopf, mind. jedoch zwei pro Wohneinheit und zusätzlich ein Lastenrad oder -radanhänger pro Wohnung. Diese Aufstockung der Fahrradplanzahl macht erst dann wirklich Sinn, wenn sie in ein stringentes Fahrradkonzept eingebunden ist. Hierin sollte berücksichtigt werden, dass Fahrräder heute oft relativ hochpreisig sind und über einen E-Motor verfügen. Auch sollte bedacht werden, dass die Wege von den Fahrradstellplätzen zum Verkehrsraum möglichst kurz und ohne Hindernisse sein sollten.
In dem Gebiet sind 15 Brutvogelarten mit 21 Revieren festgestellt worden. In den Neubauten besteht die Chance in die Gebäude Bruthöhlen für den Mauersegler zu integrieren. Nisthilfen würden der geschützten und landesweit in der Vorwarnliste der Roten Liste stehenden Vogelart helfen, die anhaltenden Bestandsverluste der letzten Jahre ein wenig zu kompensieren. Um den Tieren auf dem Gelände Brutmöglichkeiten zu schaffen, sollten die Nisthilfen in die neuen Gebäude integriert werden bzw. nach Errichtung der Gebäude an den Fassaden angebracht werden.
Aus Tierschutzsicht ist es wünschenswert, dass die zukünftigen Ausgleichshabitate frühzeitig angelegt werden, damit die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigten und vertriebenen Tiere eine Chance haben, diese neuen Habitate zu besiedeln.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
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