01.04.22 –
Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai –
Kabinett beschließt Änderung der bestehenden Verordnung
Umweltministerin Thekla Walker: „Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“
Die Solar-Offensive Baden-Württembergs geht voran: Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.
Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.
„Rund 80 Prozent aller Dachflächen sind für Photovoltaik geeignet.“, äußert sich die Brettener Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz. „Genutzt werden aber aktuell nur etwa elf Prozent. Da braucht es dieses Gesetz, damit wir schnellstmöglich unabhängig werden von Öl- und Gasimporten und die Energiewende umsetzen können. Es gibt selbstverständlich auch Regelungen für Befreiung von der Solar-Pflicht, zum Beispiel wenn es wirtschaftlich unzumutbar ist, aber in fast allen Fällen profitieren die Menschen ja noch langfristig vom günstigen Strom.“
Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen. Die Energieversorgung von Industrie, Verkehr und Haushalten spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit Photovoltaik? Nutzen Sie bereits ihr eigenes Dach, oder denken Sie darüber nach, eine Solaranlage anzuschaffen? Wir freuen uns über Rückmeldungen an andrea.schwarz@gruene.landtag-bw.de.
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