28.01.23 –
In der letzten OV-Sitzung war ein Thema: Regierungsverantwortung auf Bundesebene – eine Bilanz. Was lief gut? Was lief schlecht? Wir haben im Bericht von der OV-Sitzung kurz angedeutet. In Ergänzung dazu ist zu sagen, dass dort natürlich auch das Thema Lützerath erwähnt wurde, das uns alle beschäftigt.
Da ist zu fragen: Warum haben die Grünen die Zerstörung Lützeraths nicht verhindern können?
Dazu sind einige Hintergrundinformationen hilfreich: Es ist klar, dass die Grünen von Anfang an den Braunkohleabbau ablehnten und bekämpften. Dem aber standen gegenüber mehrere Regierungen anderer Parteien, so zum Beispiel die Genehmigung, dass die RWE Braunkohle abbauen, darf schon 1995 erteilt wurde. Damals hatten die Grünen gerade mal 5,1 % Stimmen in NRW.
Von da ab wurden Dutzende von Widersprüchen und Klagen eingereicht, die vor allem den Bemühungen des BUND zu verdanken waren. Immer wurden entweder die Klagen für unzulässig oder unbegründet erklärt und abgelehnt. Man staunt, wenn man die Liste der Gerichtsverfahren anschaut.
Als auch das letzte Gerichtsverfahren bestätigte, dass RWE Braunkohle abbauen darf, gab es noch die Möglichkeit der direkten Verhandlung. Dieser Weg brachte den Erfolg, dass der Braunkohleabbau, zu dem die RWE noch bis 2038 berechtigt gewesen wäre, auf 2030 vorverlegt werden konnte und dass dadurch 5 Dörfer und 3 Höfe gerettet werden konnten. Bitter ist, dass der Ausbau der Erneuerbaren durch die ständigen Widerstände aus bekannter Seite nicht vorangetrieben und der Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier nicht bereits in der letzten Legislatur geklärt wurde, um noch rechtzeitig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Lützerath erhalten bleiben kann. Man stelle sich vor, in Stutensee würde einfach ein Bauernhof verschwinden, weil Planungen das so festlegen und man sich nicht rechtzeitig dagegen wehrt...
Es ist schmerzhaft, dass die Grünen gegen die enormen Widerstände kein Schlupfloch mehr gefunden haben, das auch Lützerath noch hätte retten können. Wir hätten es uns anders gewünscht.
Gottfried Beyer
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