
07.08.20 –
Im Rahmen der Richtlinie „Corona Hilfsprogramm für Vereine“ können Vereine im Bevölkerungsschutz durch die Corona Pandemie entstandene Einnahmeausfälle geltend machen. „Es freut mich sehr, dass das Innenministerium meiner Forderung einer Unterstützung der DRK Ortsvereine gefolgt ist und Einnahmeausfälle kompensiert“, so die Abgeordnete. Weil wegen der Corona Pandemie die allermeisten Veranstaltungen abgesagt wurden, konnten die DRK-Ortsvereine auch keine Sanitätsdienste leisten, welche eine wichtige Einnahmequelle darstellen. Dies stellt die Vereine vor große finanzielle Herausforderungen und Liquiditätsengpässe. Dem soll in drei Tranchen abgeholfen werden. In der ersten Tranche stehen sechs Millionen Euro zur Verfügung, in der zweiten zwei Millionen und die dritte dient der Schlussrechnung und dem Ausgleich weiterer Bedarfe. Leistungsempfänger der oben genannten Hilfen ist zunächst der DRK- Landesverband. Dort können die Gelder durch die DRK-Ortsvereine beantragt werden. „Helfer*innen vor Ort, Notfallhilfen, First Responder (Erste vor Ort) leisten einen wertvollen Beitrag im Bevölkerungsschutz. Nicht nur, dass die ehrenamtlich Tätigen ihre Freizeit in den Dienst der Gesellschaft stellen, sie retten oftmals auch Leben oder vermeiden durch ihr schnelles Eintreffen bei den Notfallpatient*innen irreversible Folgeschäden“, stellt Schwarz fest. Gerade bei Patient*innen mit Herzstillstand ist es wichtig, dass schnelle Hilfe geleistet wird: „Unser Rettungsdienst kann noch so gut aufgestellt sein, er wird es nicht schaffen, innerhalb von fünf Minuten vor Ort zu sein. Deshalb spreche ich unseren ehrenamtlich tätigen Notfallhelfer*innen meinen großen Dank, Respekt und Anerkennung aus!“
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