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03.08.22 –
Änderung der Geschäftsordnung wurde abgelehnt
Die Räte der Jungen Liste stellten einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung. Die Stadträte können sich nach § 32a der Gemeindeordnung zu Fraktionen zusammenschließen. Fraktionen sind Untergliederungen des Rates und damit nicht Teil der jeweiligen Partei, wenn sie auch politisch und personell eng verbunden sind. Die Funktionen der Fraktion bestehen in der Bündelung und Koordinierung der Arbeit des Rats und seiner Ausschüsse. In diesem Prozess ist das Finden von Mehrheiten in Form einer Fraktion ein demokratisches Prinzip. In der Findung von Mehrheiten sind auch andere Fraktionen offen für Gespräche.
In Stutensee muss eine Fraktion aus mindestens drei Stadträten bestehen. Jeder Gemeinderat kann nur einer Fraktion angehören. Am 24.05.2022 haben die Stadträte der Jungen Liste einen Antrag eingebracht, in dem sie fordern, die Untergrenze für Fraktionen von bisher drei auf zwei Mitglieder abzusenken. Unterstützt und unterschrieben wurde der Antrag von der CDU/FDP- und der SPD-Fraktion. Die Junge Liste hat diesen Antrag mit fehlenden Informationen durch die Stadtverwaltung an die beiden Räte der Jungen Liste in der Vergangenheit begründet.
Der Gemeinderat lehnte mit großer Mehrheit eine Änderung der Geschäftsordnung ab. Die Fraktion der SPD hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Den JL-Räten wurde empfohlen, eine Fraktionsgemeinschaft mit der bereits bestehenden Fraktion aus CDU- und FDP-Mitgliedern einzugehen. Die Ratsmitglieder der Jungen Liste gehören beide auch der Partei CDU an. Biebsch und Walter lehnten diesen Vorschlag ab, da sie als Vertreter für die Junge Liste gewählt wurden, die den verschiedenen Interessen der jungen Leute eine Stimme geben wollen. Aus ihrer Sicht ist die Junge Liste ein überparteilicher Zusammenschluss.
Die Freien Wähler und wir können kein Informationsversäumnis erkennen. Alle Mitglieder des Gemeinderats Stutensee sind - unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit - stets in gleichem Maße in die Beratung und Beschlussfassung involviert. Die Empfehlung, dass Biebsch und Walter sich der CDU/FDP-Fraktion anschließen sollten, da beide CDU-Parteimitglieder sind, sehen wir als ausreichend an, um Anträge zu stellen und Akteneinsicht zu erlangen.
Die Fraktionsvorsitzende Kathrin Weisser der Grünen hat im Vorfeld der Beratungen in den Gremien eine Befragung innerhalb der anderen Gemeinderäte im Landkreis Karlsruhe durchgeführt. Das Ergebnis hat unsere Entscheidung bestätigt, da nur drei Kommunen den Fraktionsstatus mit zwei Mitgliedern festgelegt haben. Beide Kommunen sind deutlich kleiner als Stutensee und deren Gemeinderäte bestehen aus 18 bzw. 22 Mitgliedern.
Eine Änderung der Geschäftsordnung sollte so kurz vor den Wahlen nicht mehr erfolgen, sondern vielmehr kurz nach einer Gemeinderatswahl mit Wirkung für nach der nächsten Wahl. Dann wirkt es auch nicht so, als wäre das Wahlergebnis nicht zufriedenstellend.
Kommunaler Klimaschutzverein im Landkreis Karlsruhe e.V.
Der Beitritt der Stadt Stutensee zum Verein "Kommunaler Klimaschutzverein im Landkreis Karlsruhe e.V." zur Beteiligung der Kommunen an der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die Grünen begrüßen besonders, dass die Kommunen dadurch noch enger mit der Umwelt- und Energieagentur verbunden werden als vorher, was einem noch schnelleren und intensiveren Austausch sicherlich förderlich sein wird. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass sie den von der Umwelt- und Energieagentur entwickelten Nachhaltigkeits-Check für Gemeinderats- und Ausschussvorlagen für sehr sinnvoll halten und sich freuen wenn – wie von der Verwaltung vorgeschlagen - auf Basis der Ergebnisse aus dem STEP, eine passgenaue Checkliste für einen Nachhaltigkeits-Check für Stutensee erarbeitet wird.
Christine Stemke, Bündnis 90 / Die Grünen
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