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05.04.20 –
Das Nachhaltigkeitsziel Nr. 2 wird mit dem Begriff „Hunger“ dargestellt. Hierüber hatten wir bereits im letzten Text geschrieben. Im Folgenden geht es um ein weiteres Ziel des SDG 2, der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft:
Denn die Ernährung der Menschheit hängt mit nachhaltiger Landwirtschaft zusammen. Eine umweltverträgliche Produktion in der Landwirtschaft sorgt dafür, dass die Bodenqualität erhalten bleibt, dass die Wasserverschmutzung reduziert wird, die Biodiversität nicht so stark verloren geht und das Klima geschützt wird.
Jedes Sustainable Development Goal (Nachhaltigkeitsziel, SDG) hat zahlreiche Unterziele, welche als Indikatoren für das SDG genutzt werden. Beim SDG 2 - nachhaltige Landwirtschaft - lässt sich die Bundesregierung vom Statistischen Bundesamt an folgende Unterzielen als Indikatoren messen:
- der Stickstoffüberschuss und
- der Anteil der Biolandwirtschaft
Der Stickstoffüberschuss wird gemessen nach dem Prinzip der Hoftor-Bilanz, sodass Stickstoff im innerbetrieblichen Kreislauf keine Berücksichtigung finden. Stickstoff führt im Übermaß zu einer Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, zur Überversorgung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen, zur Entstehung von Treibhausgasen und versauernden Luftschadstoffen mit negativen Folgen für Klima, Artenvielfalt und Landschaftsqualität.
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, im Mittel der Jahre 2028-2030 eine Verringerung auf 70 kg/ha landwirtschaftlich genutzter Fläche pro Jahr zu erreichen. Derzeit sind wir bei 93 kg/ha und haben jedoch seit 1993 eine Reduzierung um kaum relevante 0,9 % erreicht. Dass die bisherigen Anstrengungen in Deutschland keinen nennenswerten Effekt erreicht haben, hat auch der Europäische Gerichtshof 2018 festgestellt. Deutschland wurde im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU wegen des Verstoßes gegen die EG-Nitratrichtlinie und aufgrund zu hoher Nitratwerte verurteilt. Um nicht nochmals einem Vertragsverletzungsverfahren der EU ausgesetzt zu sein, wurde am 27. März 2020 eine neue Düngemittelverordnung vom Bundesrat bestätigt. Der Bundesrat hat zugleich jedoch erhebliche Kritik an der neuen Düngemittelverordnung erhoben, so dass unklar ist, ob das Ziel damit erreicht wird (Beschluss Bundesrat vom 27.03.2020 Drucksache 98/20).
Beim Ökolandbau als Indikator für nachhaltige Landwirtschaft hat sich die Bundesregierung das Ziel von 20 % an der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 gesetzt. Den Zusammenhang von Ökologischen Landwirtschaft und dem Nachhaltigkeitsziel 2 „Hunger“ erschließt sich u.a. wie folgt: „Der anhaltende übermäßige Einsatz und Missbrauch von Pestiziden führen zur Kontamination von umliegenden Böden und Wasserquellen, was zu einem erheblichen Verlust an Biodiversität führt, nützliche Insektenpopulationen zerstört, die als natürliche Feinde von Schädlingen fungieren, und den Nährwert unserer Nahrungsmittel verringert.“ (UN-Bericht des Sonderberichterstatters über das Recht auf Nahrung).
In Deutschland waren wir 2018 bei 9,1 %. In Baden-Württemberg haben wir 2019 immerhin 14 % erreicht. In Stutensee ist diesbezüglich noch einiges zu tun.
Leider bieten die Indikatoren der SDGs und deren Statistiken immer wieder Anlass zu Kritik, da die Berechnungen nicht alles im Blick haben. So erläutert die Nichtregierungsorganisation 2030Watch, dass beim SDG2 – Hunger - die Indikatoren unzureichend gewählt sind. Sie haben weitere Indikatoren herangezogen wie beispielsweise der Antibiotika- und der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft und der Fleischverbrauch pro Kopf. Die Bundesregierung überarbeitet derzeit die Unterziele und Indikatoren zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele und plant bis zum 15. Juni 2020 einen ersten Entwurf vorzulegen. Bis Ende 2020 soll dieses Papier dann veröffentlicht werden.
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