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Tierwohl

Das Wohl von Tieren rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Viele Verbraucher*innen möchten keine Produkte mehr kaufen oder gar essen, für deren Produktion Tiere nicht artgerecht gehalten wurden. Große Lebensmittelkonzerne und Discounter kommen diesem Wunsch zum Teil entgegen und gründen eigene Labels, um Verbraucher*innen zu zeigen, dass Tiere artgerecht gehalten werden und Landwirt*innen für die artgerechte Haltung fair entlohnt werden. Da dies auf Freiwilligkeit beruht, erfüllt der Großteil der Fleischprodukte noch nur geringe Anforderungen – das Tierwohl steht nicht im Vordergrund. Dem muss auf Bundesebene abgeholfen und verpflichtende Standards eingeführt werden.

22.01.21 – von Andrea Schwarz –

Das Wohl von Tieren rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Viele Verbraucher*innen möchten keine Produkte mehr kaufen oder gar essen, für deren Produktion Tiere nicht artgerecht gehalten wurden. Große Lebensmittelkonzerne und Discounter kommen diesem Wunsch zum Teil entgegen und gründen eigene Labels, um Verbraucher*innen zu zeigen, dass Tiere artgerecht gehalten werden und Landwirt*innen für die artgerechte Haltung fair entlohnt werden. Da dies auf Freiwilligkeit beruht, erfüllt der Großteil der Fleischprodukte noch nur geringe Anforderungen – das Tierwohl steht nicht im Vordergrund. Dem muss auf Bundesebene abgeholfen und verpflichtende Standards eingeführt werden.

Kosmetikfirmen werben schon lange damit, dass ihre Produkte ohne Tierversuche hergestellt werden. Anders sieht es noch immer in Wissenschaft und Forschung aus: Hier werden Tiere noch immer zu Forschungszwecken getötet. Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes hat die grün-geführte Landesregierung dies geändert. Im Detail bedeutet dies, dass zukünftig in Baden-Württemberg keine Tiere mehr für die wissenschaftliche Lehre getötet werden dürfen, wenn es gleichwertige Lehrmethoden und Lehrmaterialien gibt und die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung nicht beeinträchtigt wird.

An der Situation in der Forschung ändert die Novelle des Landeshochschulgesetzes nichts. Tierversuche zu Forschungszwecken an den Hochschulen des Landes bleiben weiterhin erlaubt. Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes wird die Freiheit und Unabhängigkeit von Lehre und Forschung nicht eingeschränkt. Sie schafft eine Option, Tierwohl in der wissenschaftlichen Lehre zu berücksichtigen.

Was bedeutet Tierwohl für Sie? Finden Sie Versuche mit lebenden Tieren und Forschung an extra für den Forschungszweck getöteten Tieren notwendig? Achten Sie beim Kauf darauf, dass Standards fürs Tierwohl eingehalten werden? Schreiben Sie mir Ihre Antworten an andrea.schwarz@gruene.landtag-bw.de.    

Andrea Schwarz MdL


Abgeordnete für den Wahlkreis Bretten
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konrad-Adenauer-Straße 12 70173 Stuttgart
Mail:andrea.schwarz@remove-this.gruene.landtag-bw.de

Telefon Büro Stuttgart: 0711/ 20 63 61 14
Telefon Büro Bretten: 07252/ 971 88 66
Homepage:www.andrea-schwarz-gruene.eu  

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Natur und Umwelt

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