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Neues Seniorenwohnheim mit integrierter Pflege in Blankenloch

In der letzten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2019 wurde auch die Bebauung der Eggensteiner Straße 83 behandelt. Die Stutenseer Grünen meinen hierzu, dass eine sinnvolle Senioreneinrichtung auch Ansprüchen der Generationengerechtigkeit entsprechen sollte.

10.01.20 –

In der letzten Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2019 wurde auch die Bebauung der Eggensteiner Straße 83 behandelt. Die Stutenseer Grünen meinen hierzu, dass eine sinnvolle Senioreneinrichtung auch Ansprüchen der Generationengerechtigkeit entsprechen sollte.

In der Eggensteiner Straße soll auf dem Gelände einer ehemaligen Schreinerei ein Seniorenwohnheim errichtet werden. Prinzipiell halten wir es für eine gute Sache, dass die Anzahl der Wohnplätze für Senioren in Blankenloch erhöht werden, denn nicht jeder ältere Mensch will oder kann im Alter in seiner Wohnung oder seinem Haus leben bleiben. Gründe hierfür können sein, der Auszug der Kinder und der Tod des Partners, dass die Einkünfte im Alter nicht ausreichen, um die alte – meist größere – Wohnung weiter zu bezahlen, Mieterhöhungen, anstehende Reparaturen an der eigenen Immobilie, das Nachlassen der Fähigkeit, sich um den eigenen Haushalt zu kümmern, die Tatsache dass die Kinder weiter entfernt wohnen und sich nicht regelmäßig kümmern können oder wollen. Es ist gut, dass in Stutensee und speziell in Blankenloch für diese und andere Fälle das Angebot erhöht wird, dass ältere Menschen ihre Wohnsituation ihren neuen Bedürfnissen anzupassen, ohne ihren Wohnort wechseln zu müssen. Durch die geplante Einrichtung wird für stationär pflegebedürftige eine entsprechende Einrichtung geschaffen.

Auch wenn wir uns für den Standort des Seniorenwohnheims einen noch zentraleren Standort in Blankenloch gewünscht hätten, damit die älteren Menschen noch einfacher am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, so sind wir froh über die Ansiedlung der Einrichtung hier in Blankenloch. Das prinzipielle Konzept, in dem auch spezielle Plätze für Menschen mit Demenz geschaffen werden, entspricht den aktuellen Bedürfnissen und macht auf uns nicht zuletzt durch die Anlage eines Gartens, der auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz berücksichtigt, einen positiven Eindruck.

Allerdings soll die Einrichtung viele Jahrzehnte bestehen. Sie hat damit auch eine Verantwortung für die zukünftige Entwicklung von Stutensee – vor allem vor dem Hintergrund von Artensterben und Klimawandel.

Aus diesem Grund wünschen wir uns, dass einige Anforderungen an die Generationengerechtigkeit in die Bebauungsplanvorgaben bzw. die Verhandlungen mit dem Investor aufgenommen werden:

• Vorgabe, dass das Gebäude nach KfW-40plus-Standard errichtet werden muss.
• Vorgabe, dass Dachflächen und Fassadenflächen, die nicht Fensterflächen sind, mit Süd-, West- und Ostausrichtung (einschließlich der Schallschutzwände) solarenergetisch genutzt werden. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist zu begründen.
• Errichtung des Gebäudes oberhalb der Bodenplatte vornehmlich in Holzbauweise, um die hohen Emissionen, die mit der Zementherstellung einhergehen zu vermeiden und CO2 aus dem Baumwachstum der Atmosphäre zu entziehen..
• Erstellung eines durchdachten Fahrradkonzeptes für die Angestellten bzw. die Besucher, aber auch für Anlieferverkehr mit dem Lastenrad. Dies ist besonders wichtig, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch um den Autoverkehr aus der „Engpasssituation Eggensteiner Straße“ nicht noch weiter wachsen zu lassen.
• Das Lichtmanagement aus dem Artenschutzgutachten sollte im Detail übernommen werden: Lichtkegel streng nach unten, max. 60 Grad, insektendichtschliessendes Gehäuse und abgestufte Abschaltung in den Morgenstunden.
• Auch Flachdächer mit einer geringeren Fläche als 15 qm sollten begrünt werden
• Die Pflege der Grünflächen sollte als ungedüngte Wiesenflächen mit vornehmlich heimischen Arten und Blühaspekten erfolgen und nicht als Rasen. Der Einsatz von Mährobotern sollte ausgeschlossen werden.

Die aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Lebensgrundlagen vor allem der heute noch jungen und der zukünftigen Generationen sollten gerade in einer Einrichtung für ältere Menschen angewendet werden. Dies würde Generationengerechtigkeit im besten Sinne des Wortes bedeuten! In Zukunft sollte aber noch eine Einrichtung geschaffen werden, die flexibel die unterschiedlichen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner befriedigen kann, sei es die unterschiedlichen Wünsche der Selbstversorgung als auch die Notwendigkeit der pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Unterstützung. Derartige Plätze fehlen nach dem Kreispflegeplan 2025 noch in Stutensee.

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Gemeinderatsfraktion | Soziales | Wohnen

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