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22.11.20 –
Das Klimaschutzgesetz ist endlich auf den Weg gebracht, lange Zeit war unklar, ob der Koalitionspartner überhaupt mitgehen wird, zum Glück war der Druck der Straße durch Fridays for Future so groß, dass sich auch die CDU nicht mehr verweigern konnte. Somit sind wichtige Maßnahmen, die gesetzlich geregelt werden müssen wie die PV-Pflicht oder die kommunale Wärmeplanung auf den Weg gebracht.
Der nächste Schritt wäre jetzt folglich, das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) zu verabschieden. Darin listen wir die begleitenden Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung für die nächsten fünf Jahre auf, um deren Umsetzung besser überwachen zu können. Wir haben vor über einem Jahr angefangen, das IEKK auszuarbeiten und haben auch die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt. Allerdings gibt es bis zum heutigen Tag keine abschließende Verständigung mit der CDU. Aufgrund der weiteren notwendigen Verfahrensschritte ist es daher zeitlich nicht mehr möglich, das IEKK noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Ein weiteres Argument ist außerdem, dass die europapolitischen Rahmenbedingungen sich entscheidend ändern werden: Die EU wird ihre Klimaschutzziele erhöhen, was von uns Grünen außerordentlich begrüßt wird und was wir in der Vergangenheit auch gefordert haben. Die Kommission will 55 Prozent Reduktion, das Parlament sogar 60 Prozent. Das bedeutet, es werden sich auch die deutschen und damit auch die baden-württembergischen Klimaziele ändern müssen.
Auch vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, das IEKK noch vor der Landtagswahl durchzudrücken und womöglich dem Koalitionspartner noch entgegenkommen zu müssen, zumal es sich dann auf bald überholte Klimaschutzziele beziehen würde. – Dies gilt vor allem auch, weil es auf eine Laufzeit von fünf Jahren angelegt ist und deshalb nicht sofort wieder angefasst werden könnte.
Deshalb hat sich das Umweltministerium entschieden, den politischen IEKK-Prozess zunächst ruhen zu lassen.
Wir Grüne werden das IEKK stattdessen in den kommenden Monaten überarbeiten und vor allem in Erwartung der neuen EU-Klimaziele nachschärfen. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligung gehen dabei nicht verloren, sondern sie werden weiterhin Bestandteil sein.
Dieses neue IEKK sollte dann relativ schnell in der neuen Legislatur verabschiedet werden und daher Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Landesregierung werden mit ambitionierten Zielen und konkreten Maßnahmen. Europa gibt den Weg mit ambitionierteren Zielen als bisher vor. Und wir werden ihn mit einem ebenfalls noch ambitionierteren IEKK mitgehen.
In einem verschärften IEKK könnte zum Beispiel enthalten sein:
- ein interner CO2-Preis für die Landesverwaltung in Höhe von 180 EUR für die Darstellung des eigenen Beitrags (sogenannter Schattenpreis)
- Regionale Flächenziele für den Ausbau der Erneuerbaren
- Ausweitung der PV-Pflicht auf neue Wohngebäude
- Mobilitätspass / Nahverkehrsabgabe für Kommunen zu besseren Finanzierung des ÖPNV.
„Wir werden trotz dieses Aufschubes natürlich weiterhin Klimaschutzmaßnahmen aus dem IEKK-Entwurf angehen und umsetzen, denn viele Maßnahmen können unabhängig vom IEKK angegangen werden“, so die Abgeordnete Andrea Schwarz. „Denn ein Blick auf unsere Wälder nach dem dritten Hitzesommer zeigt, wir müssen mutig und entschlossen handeln und dürfen keine Zeit verlieren.“
Warum brauchen wir dann überhaupt ein IEKK? Weil wir nur mit Hilfe des IEKK eng überwachen können, wo wir beim Klimaschutz stehen und ob die Klimaschutzmaßnahmen im Baden-Württemberg insgesamt ausreichend sind, um unsere Ziele erreichen. Dazu ist ein kontinuierliches Monitoring vorgesehen, das die Umsetzung der Maßnahmen in den Blick nimmt.
Wahlkreisbüro Andrea Schwarz MdL
Melanchthonstraße 36
75015 Bretten
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